Open Humboldt Festival | Hygienemaßnahmen

Aufgrund der noch anhaltenden Pandemiesituation darf die maximale Personenzahl derzeit (Stand 08/2021) die Anzahl von 2.000 Personen nicht überschreiten.

Einlass

Der Einlass erfolgt über den Zugang Philippstraße 13 sowie den Zugang von der Reinhardtstraße.

Corona-Prävention

Am Eingang werden die 3 Gs (geimpft, genesen, getestet) kontrolliert. Auf das Einhalten des Mindestabstands sowie das ständige Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske ist zu achten.

Die Kontaktdaten der Besuchenden werden über die Corona-Warn-App erhoben, was mithilfe aushängender QR-Codes an den Zugängen geschieht. Für Einzelfälle werden Kontaktdatenformulare bereitgelegt. Vom Besuch der Veranstaltungen sind Personen mit respiratorischen Symptomen ausgeschlossen.

Sollten im Einzelfall mehr als 750 Personen erwartet werden, sind entsprechend der behördlichen Vorgaben negative Test-, Impf- oder Genesungsnachweise durch die Besuchenden vorab vorzulegen. Unabhängig von den Programmpunkten wird dies in den Vorabinformationen von den Besuchenden gefordert.

Grundsätzlich müssen auf dem gesamten Veranstaltungsgelände die Abstandsregeln von mindestens 1,5 m und die üblichen Hygieneregeln eingehalten werden. In Innenräumen (WC-Anlagen) und Bereichen mit engem Personenkontakt (Einlass, Infomobil, Foodtrucks) muss eine medizinische Maske getragen werden.

Zur Maskenpflicht: Das Tragen einer blauen OP-Maske reicht aus, es muss keine FFP2-Maske sein. Die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt, soweit sich Personen an einem festen Platz aufhalten (z.B. wenn man auf Abstand auf den Stühlen vor der Hauptbühne sitzt).

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske wird im Weiteren wie folgt geregelt:

  1. Allgemeine Verkehrsflächen (Maskenpflicht in Bereichen, in denen der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann)
  2. Sitzbereich für Gäste vor Szeneflächen (vor der Bühne, bei 1,5m Abstand kann die Maske abgenommen werden)
  3. Gastronomie (Beim Bestellen und Abholen von Speisen und Getränken an den Ständen)

Tanzen im Freien

Bei Tanz-Veranstaltungen, die gemäß § 34 Abs. 1 Satz 2 VO mit bis zu 1.000 zeitgleich Anwesenden erlaubt sind, muss kein fester Platz zugewiesen werden. Alle Anwesenden müssen im Sinne des § 6 VO negativ getestet bzw. nach § 8 VO geimpft oder genesen sein und eine medizinische Maske tragen.

Weitere Informationen

Verhaltensregeln und allgemeine Schutzmaßnahmen an der HU (PDF)

Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europaauf der Grundlage der SARS-CoV-2Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in der geltenden Fassung (Stand: 23. Juli 2021) (PDF)

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Weitere Informationen

Verhaltensregeln und allgemeine Schutzmaßnahmen an der HU (PDF)

Hygienerahmenkonzept der Senatsverwaltung für Kultur und Europa auf der Grundlage der SARS-CoV-2 Infektionsschutz-maßnahmenverordnung in der geltenden Fassung (Stand: 23. Juli 2021) (PDF)

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